B. Schutz der Zivilbevölkerung
DRK-Ortsverein in der VG Bodenheim
Henry-Dunant-Str. 1
55299 Nackenheim
Telefon 06135 1766
Telefax 06135 931766 info[at]drk-vgbodenheim[dot]de
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6. Wie müssen Journalisten geschützt werden?
Wenn Journalisten im Kriegsgebiet gefährliche berufliche Aufträge ausführen, gelten sie ebenfalls als Zivilpersonen (Art. 79 I ZP I). Demnach sind sie geschützt, sofern sie nichts unternehmen, was ihren Status als Zivilperson beeinträchtigen könnte (Art. 79 II ZP I). Damit sie sich in Kriegszonen als Journalisten ausweisen können, kann ihnen ein entsprechender Ausweis von der Regierung des Staates, dem sie angehören, ausgestellt werden (Art. 79 III ZP I).